PROBEZEIT

Bei Ersterwerb der Fahrerlaubnisklassen B, A und A1 gilt zunächst eine Probezeit von 2 Jahren. Solltest du in dieser Zeit nicht auffällig werden, ist die Probezeit automatisch beendet. Wirst du in den 2 Jahren allerdings auffällig und verstößt einmal nach dem Katalog A (z.B.: Trunkenheit im Straßenverkehr) oder zweimal nach dem Katalog B (z.B.: Kennzeichenmissbrauch), dann fordert die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ein.

Alkoholverbot für Fahranfänger

Seit August 2007 gilt absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und für alle jungen Fahrer/innen bis zum vollendeten 21 Lebensjahr.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

  • Geldbuße von mindestens 125 EUR
  • 2 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Anordnung eines speziellen Aufbauseminars
  • Verlängerung der regulären Probezeit auf 4 Jahren

Aufbauseminar für Fahranfänger

Wird von der Führerscheinstelle angeordnet.

Der Ablauf eines ASF:

  • Vier Gruppensitzungen mit einer Dauer von je 135 Minuten
  • Eine Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr zwischen der 1. und 2. Sitzung.

Nach absolvierten ASF:

Zweite Auffälligkeit

  • Verwarnung
  • Hinweis auf eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung

Dritte Auffälligkeit

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Keine Neuerteilung vor Ablauf von 3 Monaten
  • Führerscheinstelle legt weitere Maßnahmen für Neuerteilung fest

KONTAKT:

Büro: 0 29 33 - 12 24
Björn Rinsche: 0170 - 21 57 56 4
info@fahrschule-rinsche.de
/Fahrschule-Rinsche
/fahrschule_rinsche
/fahrschule-rinsche

STANDORTE:

Sundern

Büro: Mo. / Do. 18:00 - 18:30 Uhr Unterricht: Mo. / Do. 18:30 - 20:00 Uhr

Arnsberg

Büro: Mo. / Mi. 16:00 - 18:30 Uhr Unterricht: Mo. / Mi. 18:30 - 20:00 Uhr

Allendorf

Büro: Di. 18:00 - 18:30 Uhr
und Fr. 17:00 - 17:30 Uhr
Unterricht: Di. 18:30 - 20:00 Uhr
und Fr. 17:30 - 19:00 Uhr